Der Förderverein informiert 2016 / 2
Für jeden Verein, der mit seinen Aktivitäten der Gemeinschaft nützen will, ist die Anerkennung eben dieser Gemeinnützigkeit eine grundlegende Voraussetzung. Dies gilt natürlich auch in besonderer Weise für unseren Förderverein. Denn wir sind ja angetreten, Spenden in nicht unerheblichen Umfang für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen und damit für den Erhalt unserer Marbacher Kirche einzuwerben.
Nun ist für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit die Vereinssatzung die Grundlage und das Finanzamt die dafür zuständige Behörde. Und letztere hat nun unseren Förderverein ein großes Problem beschert. Nach unserer Vereinsgründung im Juni, dem notwendigen Notartermin und der erfolgten Eintragung ins Vereinsregister wurde von uns am 04. August 2015 die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt Erfurt beantragt.
Denn wir wollten sicherstellen, dass unsere Spender dann auch zeitnah ihre Spendenbescheinigung erhalten und mit ihrer Steuererklärung für das Jahr 2015 einreichen können. Und dann passierte – nichts. Zumindest nichts bis zum Dezember trotz mehrmaligem Nachfragen.
Mit Datum vom 15. Dezember 2015 ergeht vom Finanzamt ein Schreiben zu unserem Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit, welches uns aber erst am 11. Februar 2016 (!) erreicht.
Darin teilt uns das Finanzamt mit, dass unsere eingereichte Satzung „noch nicht dem Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit gemäß § 60 AO in Verbindung mit § 61 AO entspricht“. Es „sind unbedingt die Worte unmittelbar und gemeinnützig zu ergänzen“. Somit kann über die steuerliche Gemeinnützigkeit erst nach Änderung der Satzung entschieden werden. Um uns dies mitzuteilen, hat man viereinhalb Monate Zeit gebraucht bzw. verging über ein halbes Jahr, bis uns diese Nachricht erreichte.
Nun müssen wir in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, zu der jetzt kurzfristig die Einladungen an unsere Mitglieder ergehen, diese Satzungsänderung beschließen. Die geänderte Satzung muss dann wieder notariell beglaubigt und beim Registergericht eingereicht werden. Danach kann dann der Antrag beim Finanzamt weiter bearbeitet werden. Wir werden aber alles daran setzen, dass dies nicht wieder Monate dauert. Erst dann sind wir als Förderverein in der Lage und berechtigt, Spendenbescheinigungen für unsere Spender auszustellen. Da ich diesbezüglich schon einige Anfragen hatte, kann ich mich bei unseren bisherigen Spendern ob dieser Situation, die wir nicht verschuldet haben, nur entschuldigen und ihnen versichern, dass sie ihre Bescheinigung auf jeden Fall und so schnell wie möglich erhalten werden.
Michael Siegel
1.Vorsitzender des Fördervereins